topographische Landesaufnahme im Gemeindegebiet 2026
20. März

topographische Landesaufnahme im Gemeindegebiet 2026

Geschäftszahl: 2026-0.242.742 Information zum topographischen Außendienst 2026 Das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen erlaubt sich. Sie über die bevorstehenden topographischen Arbeiten in Ihrem Gemeindegebiet zu informieren. Gemäß dem gesetzlichen Auftrag zur topographischen Landesaufnahme It. § 1 Z 7 Vermessungsgesetz (VermG) führen Bedienstete des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen (BEV) zwischen April und November 2026 in Ihrem Gemeindegebiet Arbeiten zum Zwecke der flächenhaften Aktualisierung des Digitalen Landschaftsmodells (DLM) durch. Im Zuge dieser Arbeiten zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrages müssen Bedienstete des BEV mitunter private Wege (Feldwege, Forstwege u. dgl.) befahren. Dies ist gesetzlich erlaubt, da Organe der Vermessungsbehörde zur Durchführung ihrer in § 1 VermG festgelegten Aufgaben gem. § 4 VermG jedes Grundstück mit Ausnahme der darauf errichteten Gebäude betreten und, soweit es die Bewirtschaftungsverhältnisse erlauben, befahren dürfen („Legalservitut"). Dieses Betretungs- bzw. Befahrungsrecht wird selbstverständlich mit größtmöglicher Sorgfalt ausgeübt und darauf geachtet, Beeinträchtigungen der Ausübung von Rechten an den Grundstücken soweit wie möglich zu vermeiden. Wir danken für Ihr Verständnis.
topographische Landesaufnahme im Gemeindegebiet 2026

Weitere Neuigkeiten

Glasfaserausbau
19. Juli 2024

Glasfaserausbau

Der Ausbau des Glasfasernetzes ist in vollem Gange um eine schnelle und zuverlässige Internetverbindung für alle Bewohner zu…

Alle Neuigkeiten