Amtssignatur
Im Sinne einer durchgängigen elektronischen
Verfahrensabwicklung kann die Gemeinde Greinbach
auf ihren Erledigungen eine Amtssignatur aufbringen.
Dadurch wird erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück
der Gemeinde handelt. Durch die Amtssignatur können somit die Herkunft und
die Echtheit eines Dokuments überprüft werden.
Die Amtssignatur setzt sich gemäß § 19 E-Gov-Gesetz zusammen aus einer Bildmarke, dem
Hinweis, dass das Dokument amtssigniert worden ist, sowie Informationen zur Prüfung des
elektronischen Dokuments und der Ausdrucke des Dokuments.
Elektronische Signaturenprüfung
http://www.signaturpruefung.gv.at bzw. https://pruefung.signatur.rtr.at
Rückführbarkeit eines Ausdruckes mit Amtssignatur:
http://www.signaturpruefung.gv.at bzw. https://pruefung.signatur.rtr.at
Verifizierung bzw. sonstige Auskünfte zu amtssignierten Dokumenten der Gemeinde Greinbach:
Das ausgedruckte Dokument kann bei der ausstellenden Behörde über die im Briefkopf angegebenen Kontaktdaten verifiziert werden.
Dabei trifft der Absender des Dokuments nach Vorlage des vollständigen Ausdruckes eine Feststellung darüber, ob es sich tatsächlich um
seine Erledigung handelt.
Rechtsmitteleinbringung:
persönlich / postalisch (Original): 8230 Greinbach, Penzendorf 26
Email: gde@greinbach.steiermark.at