Amtssignatur

Im Sinne einer durchgängigen elektronischen 
Verfahrensabwicklung kann die Gemeinde Greinbach 
auf ihren Erledigungen eine Amtssignatur aufbringen.  
Dadurch wird erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück 
der Gemeinde handelt. Durch die Amtssignatur können somit die Herkunft und 
die Echtheit eines Dokuments überprüft werden. 

Die Amtssignatur setzt sich gemäß § 19 E-Gov-Gesetz zusammen aus einer Bildmarke, dem 
Hinweis, dass das Dokument amtssigniert worden ist, sowie Informationen zur Prüfung des 
elektronischen Dokuments und der Ausdrucke des Dokuments. 

Elektronische Signaturenprüfung 
http://www.signaturpruefung.gv.at bzw. https://pruefung.signatur.rtr.at 

Rückführbarkeit eines Ausdruckes mit Amtssignatur: 
http://www.signaturpruefung.gv.at bzw. https://pruefung.signatur.rtr.at 

Verifizierung bzw. sonstige Auskünfte zu amtssignierten Dokumenten der Gemeinde Greinbach: 
Das ausgedruckte Dokument kann bei der ausstellenden Behörde über die im Briefkopf angegebenen Kontaktdaten verifiziert werden. 
Dabei trifft der Absender des Dokuments nach Vorlage des vollständigen Ausdruckes eine Feststellung darüber, ob es sich tatsächlich um 
seine Erledigung handelt. 

Rechtsmitteleinbringung: 
persönlich / postalisch (Original): 8230 Greinbach, Penzendorf 26 
Email: gde@greinbach.steiermark.at 

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